Allgemeine Geschäftsbedingungen / Buchungsbedingungen

§1 Anmeldung, Abschluss des Reisevertrags

  1. Mit Ihrer schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Reiseanmeldung bieten Sie der Schneider GbR den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an.
  2. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Reisebestätigung der Schneider GbR zustande.
  3. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab,so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären.

§ 2 Bezahlung

    1. Der Reisepreis und der Preis für die Nebenleistungen ist am Abreisetag in Bar oder mit der EC-Card zu zahlen.

§ 3 Leistungen

    1. Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Preisliste unter Maßgabe sämtlicher in der Preisliste enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
    2. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    3. Die in dieser Preisliste angegebenen Preise sind nicht kommissionsfähig und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

§ 4 Leistungs- und Preisänderung

    1. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen in dem Umfang zu ändern, wie die sachlichenGründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung bei Ihnen und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
    2. Im Falle einer nachteiligen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Reiseantritt, in Kenntnis setzen.
    3. Falls Preiserhöhungen 5% übersteigen, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren innerhalb von 10 Tagen vom Reisevertrag zurückzutreten.

§ 5 Rücktritt des Kunden, Umbuchung

    1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Schneider GbR. In Ihrem Interesse und zur Vermeidung von Irrtümern empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
    2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, so kann die Schneider GbR angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen erheben. Bei der Berechnung des Ersatzes werden mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt.
    3. Die Rücktrittspauschalen betragen pro Person und bezogen auf den
      Reisepreis:
        • bis 30 Tage vor Anreise: 10%
        • 29 bis 15 Tage vor Anreise: 15%
        • 14 bis 7 Tage vor Anreise: 30%
        • 6 bis 1 Tag vor Anreise: 50%
        • Am Anreisetag: 100%
    1. Eine Umbuchung (Änderung des Termins, der Unterkunft, etc.) gilt nicht als Stornierung und unterliegt nicht den oben genannten Rücktrittsbedingungen.
    2. Verbindlich bestellte und gekaufte Eintrittskarten können nicht zurückgenommen werden und werden dem Besteller in jedem Fall berechnet.

§ 6 Rücktritt und Kündigung durch Schneider GbR

  1. Die Schneider GbR kann ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung unsererseits stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
  2. Kündigt Schneider GbR, so behält sich Schneider GbR den Anspruch auf den Reisepreis vor, muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Schneider GbR aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der Schneider GbR von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

§ 7 Aufhebung des Vertrags aufgrund außergewöhnlicher Umstände

  1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Schneider GbR als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen.
  2. Bei Kündigung des Reisevertrags erhebt die Schneider GbR für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung.

§ 8 Haftung

  1. Die Schneider GbR haftet nicht für Reisemängel, die auf Umständen beruhen, die Schneider GbR nicht zu vertreten hat.

§ 9 Haftungsbeschränkung

  1. Die vertragliche Haftung der Schneider GbR ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
    1. soweit ein dem Reisenden entstandener Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
    2. soweit Schneider GbR für einen, dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
  2. Die Schneider GbR haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Schifffahrten, etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
  3. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Schneider GbR ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

§ 10 Ausschluss von Ansprüchen

  1. Ansprüche aufgrund Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich bei der Schneider GbR geltend gemacht werden.
  2. Die Ansprüche des Kunden verjähren nach 6 Monaten.

§ 11 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

  1. Nehmen Sie einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.
  2. Die Schneider GbR bezahlt an Sie jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie die Schneider GbR von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich zurückerstattet worden sind.

Gerichtsstand

Für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Reisevertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand Kassel vereinbart.

Wirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Gewährleistung

Alle Angaben in dieser Preisliste / in diesem Prospekt erfolgen ohne Gewähr und entsprechen dem Stand der Drucklegung (September 2006)